Inhalt
Abscheideranlagen müssen in regelmäßigen Abständen entleert und gereinigt werden. Das vorgeschriebene Reinigungsintervall entspricht aber oft nicht dem tatsächlichen Anfall an abgeschiedenen Stoffen. Auf der Basis länderspezifischer Regelungen ist deshalb eine bedarfsgerechte Entsorgung (d.h. vor allem eine Verlängerung der Entsorgungsintervalle) möglich. Um einen Antrag zur Anpassung dieser Intervalle stellen zu können, muss mindestens ein Mitarbeiter die Sachkunde vorweisen.
- Sonstiges Merkmal
- Betriebsbeauftragte/r für Abfall (Fachkunde gem. AbfBeauftrV vom 28.04.22 und KrWG vom 24.2.12) i
