Inhalt
Viele Menschen wünschen sich im Falle einer schweren todbringenden Krankheit, in deren Verlauf sie ihren eigenen Willen nicht mehr bekunden können, dass die Behandlung nach ihren Wünschen und Vorstellungen erfolgt. Mit anderen Worten, sie wünschen eine schriftliche Vorabverfügung oder eine Person, die in ihrem Sinne Entscheidungen trifft. Auf diese Weise können sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.
Die Informationen zum Thema sind teilweise verwirrend in ihrer Vielfalt und in ihren Inhalten.
Der Vortrag gibt daher einen umfassenden Überblick auf der Grundlage von Informationen der Ärztekammer Westfalen-Lippe und des Bundesministeriums der Justiz.
Mitzubringen ist, wenn möglich "Das Vorsorge-Handbuch", 9. Auflage.
Aus organisatorischen Gründen bittet das VHS-Büro um Voranmeldung.
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