Inhalt
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Beförderungserlaubnis (alt: Transportgenehmigung) der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb. Zum Nachweis der Fachkunde gehört der Besuch eines staatlich anerkannten Lehrgangs, den Ihnen die DEKRA Akademie mit diesem Seminar anbietet.
